In Österreich ist eine Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie der Umweltverträglichkeit von Fahrzeugen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei handelt es sich um die §57a-Überprüfung, umgangssprachlich wird diese oft als “Pickerl” bezeichnet.
Das Gesetz sieht eine 3-2-1 Regelung vor. Dies bedeutet das bei Neufahrzeugen die erste Überprüfung 3 Jahre nach Erstanmeldung stattzufinden hat, die nächste 2 Jahre danach. Sobald das Fahrzeug ein Alter von 5 Jahren erreicht ist eine jährliche Überprüfung notwendig.
Des weiteren sieht der Gesetzgeber einen Toleranzzeitraum vor. Dieser beträgt insgesamt 6 Monate, beginnt 1 Monat vor und endet 4 Monate nach Fälligkeit der Überprüfung.
Bei einer Überschreitung des Toleranzzeitraums drohen empfindlich hohe Strafen bis zu 5.000,- Euro und zwar sowohl dem Zulassungsbesitzer als auch für den Lenker. Sollte gar ein Unfall aufgrund eines Defekts am Fahrzeug, welcher bei rechtzeitiger Begutachtung aufgefallen wäre, zurückzuführen sein können außerdem rechtliche Konsequenzen für den Lenker sowie den Fahrzeughalter drohen.
Bitte auch Sie besonders bei Fahren ins Auslands auf die Gültigkeit des Pickerls, da in vielen Ländern keine oder kürzere Toleranzfristen gelten und dies oftmals zu Unannehmlichkeiten führen kann. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen eine Überprüfung vor Antritt ihrer Reise!
Im Regelfall dauert eine Überprüfung 60 Minuten.
Überprüft wird:
- Bremsanlage
- Lenkung
- Achsen, Räder, Reifen
- Aufhängung
- Fahrgestell und Karosserie
- Umweltverträglichkeit
- Fenster, Spiegel, Beleuchtung
- sämtliche elektrische Systeme
- vorgeschriebene Ausstattung
Welche Fahrzeuge begutachten wir?
- PKW, Kombi bis 3,5t
- Mopedcars
- Motorräder
- Mopeds, Mofas
- Anhänger
- Zugmaschienen
- Wohnwagen und Wohnmobile
Sollten Sie an noch mehr relevanten Informationen zum Thema “Pickerl” interessiert sein finden Sie diese auf folgender Website der österreichischen Behörden.
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